KLÄRSCHLAMMENTSORGUNG - Eine Zusammenfassung mit Sachstandsbericht
Grundlage
Die Gemeinde Augustdorf betreibt die Kläranlage Augustdorf, Waldstraße 233. Sie muss den dort anfallenden Klärschlamm (derzeit ca. 1.000 t/a , Menge nach Dekanter: ca. 20 % Trockensubstanz) entsorgen.
Die Entsorgung wurde in den letzten Jahren immer schwieriger und kostenaufwändiger. Für die bis 2016 kostengünstigste und in Lippe vorherrschende Aufbringung auf landwirtschaftliche Flächen gibt es teilweise gar keine Angebote mehr oder Angebote über 100 € pro Tonne Klärschlamm.
Hintergrund ist die 2017 geänderte Abfallklärschlammverordnung und die 2017 novellierte Düngeverordnung.
Die Abfallklärschlammverordnung enthält unter anderem Fristen zur Umsetzung bis 2029, die sich insbesondere auf den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Ausbringung und auf die Phosphorrecyclingpflicht für Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung beziehen. Aufgrund der Verschärfung der Düngeverordnung 2017 haben Landwirte kein Interesse oder aufgrund der Einschränkungen (Grenzwerte für Schadstoffe und Maximalmengen für Nährstoffe heruntergesetzt, Verbot des Aufbringens in Wasserschutzgebieten etc.). Eine weitere Verschärfung der Düngeverordnung ist auch aufgrund der Sanktionen der EU zur Zeit in der Abstimmung.
Die Solare Klärschlammtrocknung wurde ohne Fördermittel, mit einem Darlehen „Kommunal. Invest NRW. Bank“ errichtet und im Herbst 2017 in Betrieb genommen.
Ziel des Baues dieser Anlage (mit einstimmigem politischen Beschluss und Genehmigung der Bezirksregierung Detmold, mit vorausgegangenen Prüfungen ) war es, nach Änderung der Klärschlammverordnung NRW / Düngemittelverordnung NRW, die Kosten für die Klärschlammentsorgung gering zu halten, indem die Menge des Klärschlammes erheblich reduziert wird ( von 1.000 t/a auf 350 t/a ). Die Abwassergebühren sollten und sollen dadurch niedrig gehalten werden.
Zur langfristigen Sicherung der Klärschlammentsorgung der Gemeinde Augustdorf übernimmt der AWV ab 2024 neben der Abfallbeseitigung nun auch die Aufgabe der Klärschlammentsorgung. Dieses bedeutet eine gemeinsame Entsorgung von Klärschlamm zwischen AWV Lippe und über 70 weiteren Kooperationspartnern aus der Region OWL. Eine Bündelung schafft Synergien hinsichtlich des Preises und der Verfahren. Ziel ist die Sicherstellung einer nachhaltigen, wirtschaftlichen, umweltfreundlichen, rechtlich abgesicherten und gebührenstabilen Klärschlammentsorgung. Der AWV legt einen einheitlichen Preis fest und rechnet nach der Menge ab. Die Kosten der Klärschlammentsorgung sind in der Gebührenkalkulation „Schmutzwasser“ gemäß § 6 KAG NRW ansetzbar.
Beschwerde Anwohner Geruchs-/Lärmbelästigung
„Bei der Anlage muss die Gesamtbetrachtung der Kläranlage im Fokus stehen.
Die Klärschlammtrocknungsanlage (Genehmigung seitens der Bezirksregierung vom 09.09. 2016) wird nach und nach und speziell jetzt im Probebetrieb der Ablufttürme (Genehmigung seitens der Bezirksregierung Detmold vom 14.10.2019) entsprechend der Auflagen und Nebenbestimmungen der Genehmigungen optimiert. Ebenso wurde die Kläranlage, zeitlich gesehen, vor der angrenzenden Wohnsiedlung errichtet.“
In der ersten Phase (Herbst-Frühling) war jedoch witterungsbedingt kaum eine Trocknungsleistung festzustellen. Somit musste die Halle geräumt und der der „nasse“ Klärschlamm abgefahren werden.
Die starken andauernden Gerüche resultierten aus dem erhöhten Ammoniakausstoß des „nassen“ Klärschlamms, vor allem bei der Räumung und Abfuhr des Klärschlamms. Weiter wurde festgestellt, dass kurzweilig die Luftventilatoren ausgefallen waren. Die Windrichtung unterstütze die Verbreitung des Geruchs in die Wohnsiedlung.
Die Bezirksregierung Detmold wurde hinzugezogen und es fand ein Ortstermin auf der Kläranlage statt, um eine Lösung zu finden. Die Kläranlage soll insgesamt in Bezug auf Geruchsemissionen betrachtet werden. Nach Vorliegen des Gutachtens und den Vorgaben der Bezirksregierung sollen die erforderlichen Maßnahmen unmittelbar durchgeführt werden.
Im September 2018 sind durch das Ingenieurbüro Uppenkamp & Partner aus Ahaus auf der Kläranlage Augustdorf folgende Messungen durchgeführt worden:
Ergebnis:
Bau der Ablufttürme
Ergebnis:
Hier stellt das gefertigte Gutachten keine erhöhten Werte fest. Die Geräuschentwicklung ist weit unter den zulässigen Grenzwerten.
Durch eine Optimierung der elektronischen Steuerung sind die Fahrbewegungen des Wendeaggregates auf die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten an Werk-, Sonn- und Feiertagen angepasst worden.
Um belastbare Ergebnisse zu bekommen und zielorientiert das optimale Ergebnis zu erreichen bedarf es des ausreichenden Probebetriebes. Zeit ist in jeder Hinsicht der entscheidende Faktor.
Auf der Grundlage aktueller, einstimmig beschlossener politischen Beschlüsse und der Genehmigung der sofortigen Vollziehung des Probebetriebes der Abluftkamine durch die Bezirksregierung Detmold befinden wir uns seit Mai 2020 im Probebetrieb.
Diverse Verfahrensänderungen wurden und werden noch immer durchgeführt.
Messungen der Emissionen finden begleitend statt und werden durch die Aufsichtsbehörde noch ausgeweitet. Weitere Verfahrensoptimierungen werden in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Detmold durchgeführt.
Es gilt einen Prozess zu optimieren, welcher von vielen verfahrenstechnischen, physikalischen, chemischen, meteorologischen, sozialen und weiteren Faktoren abhängt. Nur durch eine analytisch gesteuerte, schrittweise Vorgehensweise ist ein Ergebnis zu erlangen. Analog dessen ist dann zu handeln.
Nach der Fertigstellung der Kamine und nach ausreichendem Probebetrieb ist eine Einwohnerversammlung ggf. auf der Kläranlage durchzuführen.
In Abstimmung mit der zuständigen Rechtsabteilung der Bezirksregierung Detmold wurde mit Datum vom 01.04.2020 ein Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Genehmigungsbescheides gemäß § 80a Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gestellt.
Sachstand Übersicht:
Auswirkungen bei einer evtl. Schließung Anlage
Die Abschließende Betrachtung des Wirtschaftsprüferbüros liegt noch nicht vor.
Aber es handelt sich bei der Schließung der Anlage um einen Totalverlust. Dieser Verlust muss über die nächsten Jahre ausgeglichen werden. Wie das geschieht steht noch nicht fest, aber der Bürger wird entweder über Gebühren oder Steuern den Ausgleich dann tragen müssen.